Registry/Registrar Ankündigungen Skip to main.

.CZ - Preissenkung - ab 1. Februar 2012 

Bitte beachten Sie die Preissenkung bei .CZ Domains ab dem 1. Februar 2012:

 

.AC, .IO und .SH - Preissenkung ab 1. Februar 2012

Bitte beachten Sie die Preissenkung bei .AC, .IO und .SH Domains ab dem 1. Februar 2012:

 

ACHTUNG: .BIZ Preiserhöhung - 1. Februar 2012

Auch NeuStar hat angekündigt die Preise für .BIZ Domains zum 1. Februar 2012 zu erhöhen. Weitere Preiserhöhungen sind zu erwarten, daher empfehlen wir Ihnen auch hier, Ihre .BIZ Domains noch vor der Preiserhöhung zu verlängern, und somit Geld zu sparen.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS ES SICH UM EINE ERHÖHUNG SEITENS DER REGISTRY (NEUSTAR) HANDELT.

 

.ORG Preiserhöhung - 1. Juli 2012

PIR - Public Interest Registry - hat zum 1. Juli 2012 eine Preiserhöhung für .ORG Domains angekündigt.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS ES SICH UM EINE ERHÖHUNG SEITENS DER REGISTRY (PIR) HANDELT.

Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise und beinhalten 19% deutsche Mehrwertsteuer.

 

Der Startschuss für neue Top-Level-Domains ist gefallen

.SHOP, .RADIO, .BAYERN, oder gar .UNTERNEMENSNAME könnten bald die neuen Top-Level-Domains (TLDs) heißen, die den altbekannten generischen TLDs wie .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ oder den Länder-TLDs wie .DE, .AT oder .US Konkurrenz machen.

Während in den vergangen Jahren jeweils strategische Planungen und Einfluss notwendig waren, um eine neue TLD einführen zu können und sich hierbei die ICANN sehr restriktiv zeigte, ist es nun theoretisch für jedermann möglich, sich nicht nur eine eigene Second-Level-Domain zuzulegen, sondern gar eine eigene Top-Level-Domain (TLD) und damit letztlich mit der Denic auf einer Stufe zu stehen.

Denkbar sind hier generische Begriffe wie .SHOP, .RADIO, .REISE, .WEBSEITE, geographische Bezeichnungen wie .BERLIN, .BAYERN., .LONDON, .ALPEN, Fantasiebezeichnungen oder auch Unternehmensnamen wie .APPLE, .EBAY, .IBM oder .LUFTHANSA. Unternehmen wie Canon, Deloitte und Hitachi haben bereits angekündigt, sich um die neuen TLDs zu bewerben.

Bei einem attraktiven generischen Begriff können hier Second-Level-Domains lukrativ Kunden zur Registrierung angeboten werden. Regionen oder Städte können die neuen TLDs vorwiegend in der Werbung einsetzen. Unternehmen werden die Domains in erster Linie als Prestige-Domain nutzen, aber auch um gegebenenfalls über die Domain eine Vertriebsstruktur aufzubauen.

Es kann sich daher eine Revolution im Internet vollziehen.

Hintergrund

Es ist eng im Internet geworden.

Es wurden bei den altbekannten TLDs bereits so viele Domains registriert, dass die eigene „Wunschdomain“ immer häufiger längst vergeben ist. Der Raum wurde nicht nur auf Ebene der Top-Level-Domain (TLD) .COM (ca. 100 Millionen registrierte Domains) und .DE (knapp 15 Millionen registrierte Domains ) eng, sondern in allen TLD-Bereichen, wie .NET, .ORG, .INFO, .BIZ, .EU usw. Daher wurde lange Jahre über eine Öffnung der begrenzten TLD’s diskutiert und gestritten. Bis endlich die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) im Sommer 2008 förmlich beschloss, neue generische Top-Level-Domains (gTLD) zu vergeben. Die ICANN begründet ihren Beschluss damit, dass hierdurch der Wettbewerb in den Domain-Namensräumen verstärkt sowie die Sicherheit und Stabilität des Internets unterstützt wird.

Vom 12. Januar 2012 bis 12. April 2012 wird die ICANN Anmeldungen für neue gTLD’s  annehmen.

ICANN

Die ICANN wird gemeinhin als „Verwalterin des Internets“ oder gar als „Weltregierung des Internets“ bezeichnet. Sie ist eine private non-profit Organisation mit Sitz in Kalifornien (USA) und für die weltweite Koordination des Domain-Name-Systems (DNS) zuständig. Nachdem die ICANN nach vielen Jahren erstmals im Jahr 2000 (.AERO, .BIZ, .COOP, .INFO, .MUSEUM, .NAME, .PRO) und im Jahr 2004 (.ASIA, .CAT, .JOBS, .MOBI, .POST, .TEL, .TRAVEL) neue gTLD’s vergab, läutete sie am 12. Januar 2012 die dritte Runde ein.

Allerdings erfährt und erfuhr die ICANN erbitterten Widerstand gegen die Einführung neuer gTLD’s seitens Regierungen und der Wirtschaft. Im Besonderen werden die Markenschutzstrategien der ICANN als nicht ausreichend kritisiert. Ferner wird befürchtet, dass die Nutzer durch die unüberschaubar große Anzahl an generischen Top-Level-Domains (gTLD’s) verwirrt werden könnten oder gar das DNS instabil wird.

Welche gTLD‘s

Grundsätzlich existiert keine zahlenmäßige oder inhaltliche Beschränkung für die Anmeldung einer gTLD.

Es ist möglich für eine unbegrenzte Anzahl von gTLD’s jeglicher Art, Anmeldungen bei der ICANN einzureichen, wobei auch Übersetzungen einer gTLD als eine weitere Anmeldung gilt, z.B.: .KÖLN und .COLOGNE.

Möglich sind gTLD's nach dem Muster .Markenname, .ALLGEMEINBEGRIFF, .GEOGRAPHISCHE ANGABE oder .FANTASIEBEZEICHNUNG; geographische Angaben, wie .BAYERN oder .BERLIN; Markennamen, wie .COLA oder .CANON; Lebens- oder Geschäftsbereiche, wie .HOTEL, .BERATUNG oder .BANK. Auch sind nunmehr nicht-lateinische, wie chinesische, arabische oder kyrillische Zeichen möglich.

Allerdings hat die ICANN einige Grenzen gezogen. GTLD‘S, welche lediglich aus Nummern oder zwei Zeichen bestehen; werden zurückgewiesen. Außerdem wird die angemeldete gTLD mit bereits bestehenden TLD’s und reservierten Namen („reserved names“) verglichen und bei Identität oder einer Verwechslungsgefahr zurückgewiesen; eine gTLD .ICANN oder .WHOIS ist deshalb beispielsweise nicht möglich. Schließlich sind bei der Anmeldung einer gTLD, die eine geographische Angabe betrifft, noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Den vollständigen Artikel mit weiteren Informationen (Anmeldeverfahren, Chancen, Risiken, Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Anmeldung einer generischen Top-Level-Domain, Schutzmechanismen für Markeninhaber) finden Sie unter

http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile/2012-01-20-top-level-domains.html

kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen

Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz